Vertragsbedingungen - Auszug
Erst mit Unterfertigung eines Planungs- und Hausauftrages wird es für den Bauinteressenten verbindlich. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Vorleistungen wie Grundstücksbesichtigung, Vorentwurf des Bauvorhabens, Kalkulation und Angebot kostenlos. Die angefertigten Planskizzen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch widerrechtlich verwendet, werden. Diesbezüglich schützt das Gesetz den sogenannten geistigen Urheber (Planer)
Festpreisgarantie
12 Monate ab Vertragsabschluß
Die Ausführung des Bauvorhabens erfolgt gemäß der Baubeschreibung. Die Auftraggeber bestätigen mit der Unterzeichnung dieses Vertrages, dass ihnen die Baubeschreibung und die umseitig aufgebrachten Vertragsbedingungen übergeben wurden, bekannt sind und sie als Vertragsbestandteil anerkennen. Sollte eine der darin enthaltenen Bestimmungen ungültig sein, so verpflichten sich die Vertragsbeteiligten, sie durch diejenige gesetzliche Vorschrift zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Vor Erstellung des Bauantrages ist vom Bauherrn die Planungsfreigabe zu erteilen.
Bestandteile des Vertrages sind:
- Planungs- und Hausauftrag samt Vertragsbedingungen
- Baubeschreibung
- Angebot / Kostenübersicht
- Pläne / Planskizzen
Die vorgenannten Vertragsbestandteile werden bei Auftragserteilung gegenseitig unterfertigt.
Finanzierungssicherstellung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Zahlung des Gesamtpreises Sicherheit zu leisten. Die Sicherheitsleistung geschieht durch Übergabe einer Bankgarantie (laut Vorgabe) eines im Inland zugelassenen Kreditinstituts, bzw. Hinterlegung der Gesamtsumme, spätestens bei Baubeginn, auf dem dafür angegebenen Treuhandkonto.
Abrechnung und Zahlung
Folgende Teilzahlungen werden z.B. bei einem schlüsselfertigen Haus von der Bankgarantie abgerufen. (keine abstrakte Bankgarantie)
Zwischen dem Auftraggeber / Käufer / Werkbesteller
a) bei schlüsselfertig u. belagsfertig & b) bei außenfertig
1. a) 10% b) 10 % nach Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer
2. a) 10 % b) 10 % nach Erstellung der Kellersohle/Fundamentplatte
3. a) 10 % b) 10 % nach Erstellung der Kellerwände und Kellerdecke
4. a) 10 % b) 10 % nach Erstellung der Erdgeschosswände
5. a) 10 % b) 10 % nach Erstellung der Erdgeschossdecke
6. a) 10 % b) 10 % nach Richten des Dachstuhls
7. a) 5 % b) 10 % nach Dacheindeckung
8. a) 5 % b) 10 % nach Einbau Fenster, Rollläden, Glas
9. a) 5 % b) - nach Rohinstallation Strom, Wasser, Heizung
10. a) 5 % b) - nach Erstellung Innenputz
11. a) 5 % b) - nach Feininstallation Strom, Wasser, Heizung
12. a) 10 % b) 15 % nach Anbringung des Außenputzes bzw. der Verblendung
13. a) 5 % b) 5 % bei Übergabe bzw. Abnahme, spätestens vor Benutzung des Objektes durch den Auftraggeber
Vorraussetzung für die Bezahlung der Teilbeträge ist der erreichte Leistungsumfang des Zahlungsplan festgelegte Leistungsumfang. Dieser Leistungsumfang wird entweder durch die Unterschrift des Bauherrn oder eines Bausachverständigen bestätigt.
Bauzeit
Die Bauzeit ist der Zeitraum zwischen Baubeginn und Fertigstellung der auftragsgemäßen Leistung. Die vereinbarte Bauzeit setzt voraus, dass innerhalb von 6 Monaten nach Auftragsannahme die Baugenehmigung bzw. Baufreigabe vom Bauherrn an den Auftragnehmer ausgehändigt wird. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bauzeit neu vereinbart.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bauausführung angemessen zu fördern und zu vollenden, ohne dass die Qualität der Leistung darunter leidet. Mit den Arbeiten ist innerhalb von 6 Wochen nach Vorlage der Baugenehmigung und der Sicherheit gem. Ziff. 4 zu beginnen, sofern der Baubeginn nicht in der ortsüblichen Winterpause oder Bauferien liegt.
Für die Dauer der Bauzeit, im Umfang des Auftrages, werden vom Auftragnehmer die gesetzlich vorgesehenen Sichthinweise (Bautafeln) angebracht. Während dieser Zeit übernimmt der Auftragnehmer ausschließlich die Haftung für vom Auftragnehmer zur Vornahme von Arbeiten autorisiertes Personal. Für sonst auf der Baustelle anwesende Personen und deren Handlungen haftet der Auftraggeber und wird dieser den Auftragnehmer diesbezüglich Schad- und Klaglos halten.
Abnahme und Übergabe
Bezüglich der Abnahme und Zahlung der einzelnen Tranchen, wird der Auftraggeber grundsätzlich von einem, vom Auftragnehmer, unabhängigen gerichtlich beeidigten Sachverständigen vertreten. Nach Abnahme der einzelnen Tranchen erfolgt, nach dessen Maßgabe, die entsprechende Zahlung.
Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Die Gewährleistung wird nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Die Gewährleistungszeit beträgt für Arbeiten an einem Grundstück und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 1 Jahr sowie für die technischen Einbauten (z.B. Mischarmaturen, Klingel, Sicherungsautomaten usw.) nach Herstellerangaben bzw. Produkthaftungsgesetz.
Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich bei Bezahlung einer Stornogebühr von 10% des Kaufpreises möglich. Ausgeschlossen ist der Rücktritt, wenn mit dem Bau bereits begonnen wurde.